Kategorie: Allgemein
Kanzlei Dr. Engesser nun in Neu-Anspach
Die Kanzlei Dr. Engesser ist ab sofort in der schönen Stadt Neu-Anspach im Taunus ansässig.
Die neue Adresse lautet:
Kanzlei Dr. Engesser
Rechtsanwalt Dr. Michael Engesser
Raiffeisenstraße 6c
61267 Neu-Anspach
Tel: 06081/9856-983
Fax: 06081/9856-796
Vortragsunterlagen BSB 10. April 2019 in Frankfurt am Main
BGH: Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist.
Sachverhalt:
Von den ursprünglich terminierten drei Verfahren zur Zulässigkeit von Darlehensgebühren in Bausparverträgen (vgl. dazu die Pressemitteilung Nr. 155/16) war nach Rücknahme von zwei Revisionen noch das Verfahren XI ZR 552/15 zu entscheiden. In dieser Sache klagt ein Verbraucherschutzverband, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der beklagten Bausparkasse enthaltene Klausel, wonach mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen wird (§ 10 ABB)*.
Der Kläger ist der Ansicht, die angegriffene Klausel verstoße gegen § 307 BGB**, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, die Verwendung der Klausel gegenüber Verbrauchern zu unterlassen. Weiterlesen
BMAS: Rechten von Minijobbern Geltung verschaffen
In einer gemeinsamen Arbeitssitzung von BMAS, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Minijob-Zentrale in Berlin wurden heute die Ergebnisse einer IAB-Studie zum Wissen über grundlegende Arbeitnehmerrechte von geringfügig Beschäftigten („Minijobber“) und zu ihrer Durchsetzung diskutiert. Zugleich wurde vereinbart, dass die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betriebene Minijob-Zentrale vorhandene Informations- und Kommunikationsangebote weiter verstärken und verbreitern wird. Damit wird auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen, dafür zu sorgen, dass geringfügig Beschäftigte besser über ihre Rechte informiert werden. Weiterlesen
BAG: Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht nach § 7 Abs. 4 BurlG ein Anspruch auf Abgeltung des wegen der Beendigung nicht erfüllten Anspruchs auf Urlaub. Wird danach ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber begründet, ist dies in der Regel urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach (erneuter) Erfüllung der Wartezeit des § 4 BurlG erworben. Der Teilurlaub gemäß § 5 BurlG berechnet sich grundsätzlich eigenständig für jedes Arbeitsverhältnis. Weiterlesen
StPO-Reform: Weiterer Handlungsbedarf notwendig
Berlin (DAV). Die Ergebnisse der Expertenkommission zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des straf- und jugendgerichtlichen Verfahrens“ sind vorgestellt worden. Für den Deutschen Anwaltverein (DAV), der in der Kommission vertreten war, bietet sich aber ein durchwachsenes Bild. Weiterlesen
Transitzonen kommen massenhafter Inhaftierung gleich – Rechtsstaatliche Grundsätze werden missachtet
Berlin (DAV). Zurzeit wird darüber diskutiert, für die Flüchtlinge „Transitzonen“ einzurichten. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist dieses Vorhaben entschieden abzulehnen. Vielmehr soll sich die Politik darauf konzentrieren, konstruktive rechtsstaatliche Lösungen für die Bewältigung der Situation zu finden. Die Flüchtlinge suchen Schutz und nicht Haft. Das Transitzonen-Verfahren stößt auf rechtsstaatliche Bedenken. Zudem widerspricht es dem humanitären Wesenscharakter unserer Verfassung. Weiterlesen
Änderungen im Asylrecht: Kein Beschleunigungsgesetz, sondern ein Asylbehinderungsgesetz
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt das vom Bundestag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ab. Durch das Gesetzespaket werden Flüchtlinge letztlich abgeschreckt, in Deutschland Asyl zu suchen. Besonders bedenklich erscheinen das Arbeitsverbot für geduldete Ausländer, die Änderungen der Leistungen für Asylbewerber und Geduldete sowie das Verbot der Ankündigung einer Abschiebung. In der vom DAV kritisierten Eile des Gesetzgebungsverfahrens bleibt auch die notwendige Überprüfung der Situation in den neuen sogenannten sicheren Herkunftsstaaten aus. Bei der Bewertung der Situation in diesen Ländern werden bspw. geschlechtsspezifische Verfolgung oder die Kumulierung von diskriminierenden Maßnahmen gegenüber ethnischen oder sexuellen Minderheiten nicht berücksichtigt. Weiterlesen